Startseite Anwendung Informationslesen UU PENANAMAN MODAL NO. 25/2007

Gesetz - Gesetz Keine Investition. 25 von 2007

Gesetz der Republik Indonesien

Nummer 25 von 2007

Über Investitionen

Durch die Gnade Gottes Allmächtiger

Präsident der Republik Indonesien,

Wiegen:

A. Um eine gerechte und prosperierende Gesellschaft zu erkennen, die auf Pancasila und der Verfassung der Republik Indonesien von 1945 basiert, ist es notwendig, eine nachhaltige nationale wirtschaftliche Entwicklung durchzuführen, die auf der wirtschaftlichen Demokratie beruht, um die Ziele des Staates zu erreichen.

B. In Übereinstimmung mit dem im Dekret der Volksberatung der Republik Indonesien gemeldeten Mandat XVI/MPR/1998 in Bezug auf die Wirtschaftspolitik im Kontext der wirtschaftlichen Demokratie sollten die Investitionspolitik immer der Volkswirtschaft zugrunde liegen, die Entwicklung für Mikro-, Klein- und Genossenschaftsunternehmen beinhaltet.

C. Um die nationale wirtschaftliche Entwicklung zu beschleunigen und die politische Souveränität und die wirtschaftliche Souveränität Indonesiens zu verwirklichen, müssen die Investitionen in die wirtschaftliche wirtschaftliche Macht durch die Verwendung von Kapital sowohl innerhalb des Landes als auch aus dem Ausland steigern.

D. Das im Umgang mit Veränderungen in der globalen Wirtschaft und der indonesischen Beteiligung an verschiedenen internationalen Zusammenarbeit ist es notwendig, ein investitionsübergreifendes Klima zu schaffen, das förderlich, förderend, rechtliche Gewissheit, Gerechtigkeit und effizient ist und gleichzeitig die Interessen der Volkswirtschaft achtet.

e. Dass das Gesetz 1 von 1967 in Bezug auf ausländische Investitionen in der von Gesetz 11 von 1970 in Bezug auf Änderung und zusätzlichen Recht 1 von 1967 in Bezug auf ausländischen Investitionen und Gesetz 6 von 1968 in Bezug auf inländischen Investitionen geänderten Investitionen in den inländischen Investitionen in der gesetzlichen Zahl 12 von 1970. Pflanzen;

F. Dies basiert auf den in Brief A, Brief B, Brief C, Brief D und Brief E genannt.

Bedenken nachdenken: Artikel 4 Absatz (1), Artikel 5 Absatz (1), Artikel 18 Absatz (1), Absatz 2) und Absatz (5), Artikel 20 und Artikel 33 der Verfassung der Republik Indonesien von 1945;

Mit gegenseitiger Übereinstimmung

Das Repräsentantenhaus der Republik Indonesien

Und

Präsident der Republik Indonesien

ENTSCHEIDEN

Zu festlegen: Recht in Investition

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